Waffenbesitzkarte und Gutachten

Sie möchten erstmals eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen? Gemäß §8 Abs 7 des Waffengesetzes müssen Sie hierzu der zuständigen Behörde (Waffenreferat der jeweiligen Wohnsitzbehörde) Ihre erforderliche Verlässlichkeit hinsichtlich eines sorgsamen Umgangs und einer nicht leichtfertigen Verwendung der Waffe – vor allem unter psychischer Belastung – in Form eines schriftlichen psychologischen Gutachtens nachweisen.

Bei dieser Waffenpsychologischen Untersuchung überprüfe ich Ihre Verlässlichkeit im Sinne des §8Abs 7 WaffG mit Hilfe zweier Persönlichkeitsfragebögen sowie eines Explorationsgesprächs. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von ca. 1,5 Stunden. Die  Kosten hierfür sind im Waffengesetz (§4) geregelt, betragen Euro 283,20 inklusive UST und sind vor der Untersuchung zu bezahlen.  Liegen nach dieser Untersuchung keinerlei Zweifel an Ihrer Verlässlichkeit vor, so erhalten Sie sofort ein positives Gutachten, das Sie in Folge der zuständigen Behörde vorlegen.   

Sollten in der Untersuchung Zweifel vorhanden sein, die keine eindeutig positive Beurteilung erlauben, können Sie wählen, ob Sie sich für eine weiterführende Begutachtung entscheiden, die aus mehreren weiteren Persönlichkeitsfragebögen gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie einem weiterführenden Explorationsgespräch besteht, um bestehende Zweifel  in Form eines erweiterten Gutachtens eventuell auszuräumen zu können, oder die Untersuchung abbrechen.