
Sie möchten erstmals eine Waffenbesitzkarte WBK oder einen Waffenpass im Bezirk Baden beantragen und benötigen dafür ein waffenpsychologisches Gutachten? Übrigens können Sie in meiner klinisch-psychologischen Praxis in Oberwaltersdorf auch waffenpsychologische Untersuchungen und Waffengutachten durchführen lassen, wenn Sie nicht im Bezirk Baden, sondern in Wien, Mödling oder auch in anderen Teilen Österreichs zu Hause sind.
Was ist ein waffenpsychologisches Gutachten?
Wenn Sie eine WBK erwerben wollen müssen sie gemäß § 41 Abs 1 des Waffengesetzes 1996 der zuständigen Waffenbehörde Ihre erforderliche Verlässlichkeit hinsichtlich eines sorgsamen Umgangs und einer nicht leichtfertigen Verwendung der Waffe – vor allem unter psychischer Belastung – in Form eines schriftlichen klinisch-psychologischen Gutachtens sowie einer Behördenmitteilung nachweisen.
Bei dieser Untersuchung überprüfe ich als klinische Psychologin Ihre kognitive Leistungsfähigkeit, Ihre psychische Belastbarkeit, Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihre Risikobereitschaft und Ihre Zuverlässigkeit im Sinne des §41 Abs 1 WaffG 1996 mit Hilfe eines Vorgesprächs, mehrerer psychologischer Tests und Persönlichkeitsfragebögen sowie eines Explorationsgesprächs.
Als vom BMI anerkannte Waffengutachterin gemäß §1 Abs.2 WaffV und klinische Psychologin kann ich Ihnen rasch und flexibel Termine (auch Abendtermine) für eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsuntersuchung in meiner Praxis in Oberwaltersdorf im Bezirk Baden anbieten.
Wie lange dauert die waffenpsychologische Untersuchung, die Sie für eine WBK brauchen?
Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von ca. 2,5 bis 3 Stunden für die Untersuchung. Im Anschluss erstelle ich ein waffenpsychologisches Gutachten sowie eine Mitteilung für die zuständige Waffenbehörde. Für eine rasche Terminvereinbarung in meiner Praxis bin ich erreichbar unter meiner Telefonnummer oder via Mail.
Was kostet die waffenpsychologische Untersuchung samt dem waffenpsychologischen Gutachten?
Die Kosten für ein waffenpsychologisches Gutachten für die WBK sind im Waffengesetz (§4) geregelt, betragen derzeit Euro 678,00 exklusive UST (somit Euro 813,60 inkl. UST) und sind vor der Untersuchung zu bezahlen.
Wo muss ich einen Antrag für eine WBK stellen ?
Als ersten Schritt, wenn Sie eine WBK erwerben wollen, müssen Sie einen Termin beim zuständigen Waffenreferat vereinbaren. Hierbei benötigen Sie bereits die Zusage eines waffenpsychologischen Gutachters für die notwendige klinisch-psychologische Begutachtung. Kontaktieren Sie mich bitte daher immer im Vorfeld. Wo ist das zuständige Waffenreferat? In den Bezirken Baden, Mödling, Wiener Neustadt ist dies die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. In Wien die LPD Wien.
Im zweiten Schritt übermittelt die Behörde auf abgesichertem Weg (elektronischer Postkorb oder eingeschriebener Brief) im Rahmen ihrer Verständigungspflicht mir als Waffengutachterin gemäß §2(1) (2. WaffV) Informationen zu Ihrer Person. Sobald ich diese Informationsübermittlung erhalten habe, kontaktiere ich Sie umgehend und wir vereinbaren einen Termin für die klinisch-psychologische Untersuchung nach dem Waffengesetz.
Im dritten Schritt führe ich mit Ihnen die klinisch-psychologische Begutachtung durch. Liegen nach dieser klinisch-psychologischen Untersuchung keinerlei Zweifel an Ihrer Verlässlichkeit vor, so erhalten Sie ein positives Gutachten und eine Mitteilung für die Behörde, die Sie in Folge der zuständigen Behörde gemeinsam mit einem bei einem Waffenhändler absolvierten Waffenführerschein vorlegen.
Benötigen Sie eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsuntersuchung aufgrund eines vorliegenden Waffenverbots oder eines drohenden Waffenverbots gilt ebenso oben erläuterte Vorgehensweise, wobei zudem auch ein früheres Gutachten sowie von der Behörde übermittelte Daten gemäß §56 Abs 6 WaffG ins Gutachten mit einzubeziehen sind.
Übrigens seit April 2026 benötigen Sie eine WBK nicht nur für Schusswaffen der Kategorie B ( Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen), sondern auch für Schusswaffen der Kategorie C (Büchsen und Flinten – falls keine Jagdkarte vorliegt),
